Ruhezeit 15 Jahre
Urnenwahlgrabstätten für 2 Urnen 0,85 m x 0,65 m  
Verlängerungen pro Jahr: 80 Euro
Kosten für die Beisetzung: 1200 € zzgl. des öffnen und schließens des Urnengrabes: 73,75 €
für die Grabplatte sind die Nutzungsberechtigen unter Einhaltung der Friedhofsvorschriften selbst verantwortlich
Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Nutzungsrecht eines Wahlgrabes jederzeit auf Wunsch verlängert oder gekündigt werden.

 

Grabgestaltung und Blumenablage für Wahlgrabstätte in Friedhofspflege

Die Grabstätte wird mit einer liegenden, flachen Grabplatte versehen, die der Wiesenhöhe entspricht.

Die Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt durch eine ebenerdige Grabplatte aus Granit in rechteckiger Form 0,30 m x 0,40 m

Auf der Grabplatte mit aufgesetztem Schriftzeichen mindestens zu vermerken: Vor- und Zuname.

Nicht erlaubt ist das Ablegen von Blumenschmuck und Grabschmuck, nur anl. der Beisetzung spätestens aber 4 Wochen danach zu entfernen.

Unerlaubter Blumen und Grabschmuck wird vom Friedhofsträger entfernt.