Ein individuell gestaltbarer Ort der Erinnerung – das klassische Urnenwahlgrab bietet Familien eine persönliche Ruhestätte, die über Generationen hinweg erhalten bleiben kann. Im Gegensatz zu pflegefreien Grabstätten liegt die Gestaltung und Pflege hier ganz in den Händen der Angehörigen, wodurch ein sehr persönlicher Bezugsort des Gedenkens geschaffen wird.
Ihre Vorteile im Überblick
- Individuelle Gestaltung: Die Grabstätte kann nach eigenen Vorstellungen bepflanzt und mit einem persönlichen Grabmal versehen werden.
- Flexibler Platz: Wahlweise als Einzelstelle (für bis zu 2 Urnen) oder als Doppelstelle (für bis zu 4 Urnen) verfügbar.
Sicherung für die Familie: Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhezeit flexibel verlängert werden, um die Grabstätte langfristig als Familiengrab zu erhalten.
Kostenstruktur
Die Gebühren richten sich nach der gewählten Größe der Urnenwahlgrabstätte. Die reguläre Ruhezeit beträgt 15 Jahre.
| Grabart / Leistung | Maße | Gebühr (Beisetzung) | Verlängerung (pro Jahr) |
|---|---|---|---|
| Urnenwahlgrabstätte (für 2 Urnen) | 0,85 m x 0,65 m | 1.080,00 € * | 72,00 € |
| Urnenwahlgrabstätte (für 4 Urnen) | 1,80 m x 1,00 m | 2.160,00 € * | 144,00 € |
*zzgl. Kosten für das Öffnen und Schließen des Urnengrabes in Höhe von aktuell 73,75 €.
Nutzungsverlängerung: Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Nutzungsrecht auf Wunsch der Angehörigen jederzeit verlängert oder unkompliziert gekündigt werden.
Gestaltung & Belegung
Um den würdigen Gesamtcharakter des Friedhofs zu wahren, gelten für Urnenwahlgrabstätten (zusätzlich zum Friedhofsgesetz der EKM) folgende Gestaltungsvorschriften:
- Bepflanzung & Einfassung: Die Grabstätten sind ausschließlich mit Pflanzen einzufassen und abzudecken.
- Zugelassene Materialien: Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz sowie geschmiedetes oder gegossenes Metall verwendet werden.
- Einschränkungen: Nicht zugelassen sind Lichtbilder auf dem Grabstein sowie Inschriften, Ornamente und Symbole, die der Weihe des Ortes nicht entsprechen.
- Genehmigungspflicht: Alle Grabmale sind vor dem Aufstellen genehmigungspflichtig.
Zulässige Höchstmaße für Grabmale:
- Stehende Grabmale (Einzelstelle): Höhe: 0,80 m | Breite: 0,45 m | Tiefe: 0,20 m
- Stehende Grabmale (Doppelstelle): Höhe: 0,80 m | Breite: 0,90 m | Tiefe: 0,20 m
- Liegende Grabmale: Höhe: 0,30 m | Breite: 0,40 m | max. Tiefe: 0,10 m
- Findlingsähnliche Steine: max. Dicke: 0,25 m
- Sockelbreite: max. 0,10 m über der Maximalbreite des Steines.