Eine traditionelle und würdevolle Ruhestätte für Generationen – das klassische Wahlgrab für Erdbestattungen bietet Familien einen festen, individuell gestaltbaren Bezugspunkt für ihre Trauer. Da das Nutzungsrecht flexibel verlängert werden kann, eignet sich diese Grabart ideal als Familiengrabstätte, deren Pflege und Gestaltung ganz in den Händen der Angehörigen liegt.
Ihre Vorteile im Überblick
- Persönlicher Gedenkort: Die Grabstätte kann nach eigenen Vorstellungen bepflanzt, mit einer Grabeinfassung versehen und durch ein individuelles Grabmal gestaltet werden.
- Zukunftssicherung für die Familie: Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhezeit flexibel verlängert werden, sodass nachfolgende Generationen hier ebenfalls ihre Ruhe finden können.
Flexible Belegung: Verfügbar als Einzelgrabstätte oder als mehrstellige Grabstätte (Doppelgrab) für Särge, in denen zusätzlich auch Urnen beigesetzt werden können.
Kostenstruktur
Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der Grabstellen. Die reguläre Ruhezeit für Sargbestattungen beträgt 20 Jahre.
| Grabart / Leistung | Maße (ca.) | Gebühr (für 20 Jahre) | Verlängerung (pro Jahr) |
| Sargwahlgrabstätte (1 Stelle) | 2,10 m x 1,00 m | 1.840,00 € * | 92,00 € |
| Sargwahlgrabstätte (2 Stellen) | 2,10 m x 2,00 m | 3.680,00 € * | 184,00 € |
*zzgl. Kosten für das Öffnen und Schließen des Grabes gem. aktueller Gebührenordnung.
Nutzungsverlängerung: Bei einer weiteren Beisetzung vor Ablauf der aktuellen Laufzeit muss das Nutzungsrecht für die gesamte Grabstätte bis zum Ende der neuen Ruhezeit nachgekauft werden.
Gestaltung & Belegung
Um das harmonische Gesamtbild unseres Friedhofs zu bewahren, gelten für Sargwahlgrabstätten (ergänzend zum Friedhofsgesetz der EKM) folgende Gestaltungsvorschriften:
- Bepflanzung & Pflege: Die Grabstätte ist gärtnerisch anzulegen und zu pflegen. Eine Einfassung der Grabstelle mit Naturstein oder Pflanzen ist üblich und zulässig.
- Zugelassene Materialien: Für Grabmale sind Naturstein, Holz sowie geschmiedetes oder gegossenes Metall zugelassen.
- Einschränkungen: Künstlicher Grabschmuck (z. B. Plastikblumen), unpassende Inschriften oder Lichtbilder auf den Grabsteinen sind nicht gestattet, um die Würde des Ortes zu wahren.
- Genehmigungspflicht: Jedes Grabmal muss vor dem Aufstellen von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden.
Zulässige Höchstmaße für Grabmale:
- Stehende Grabmale (1 Stelle): Höhe: 1,00 m | Breite: 0,60 m | Tiefe: 0,20 m
- Stehende Grabmale (2 Stellen): Höhe: 1,10 m | Breite: 1,00 m | Tiefe: 0,25 m
- Liegende Grabmale / Kissensteine: Höhe: 0,30 m | Breite: 0,50 m | max. Tiefe: 0,15 m