Verstorbene Kinder deren Lebensalter 3 Monate nicht überschreitet, können in einem Grab mit der Fläche eines Urnengrabes beerdigt werden, sowohl als Urnenbestattung als auch als Erdbestattung. Das Nutzungsrecht für ein Kindergrab wird für 15 Jahre vergeben.

 

Kostenstruktur

Die Gebühren richten sich nach der gewählten Größe der Urnenwahlgrabstätte. Die reguläre Ruhezeit beträgt 15 Jahre.

 

Grabart / LeistungMaße

Gebühr 

(Beisetzung)         

Verlängerung 

(pro Jahr)

Grabstätte         0,85 m x 0,65 m             1.080,00 € *72,00 €