09.06.2026
Regeln für Einfassungen & Grababdeckungen
Grabeinfassungen nur aus Pflanzen: Die dauerhafte Abgrenzung der Grabstätten darf ausschließlich durch eine lebende, grüne Bepflanzung (z. B. niedrige Hecken oder Bodendecker) erfolgen. Bauliche oder künstliche Einfassungen sind langfristig nicht erlaubt.
Sonderregelung für Neuanlagen (Übergangszeit): Für diese Übergangsphase kann die Friedhofsverwaltung auf Antrag eine befristete Sondergenehmigung für eine provisorische Einfassung (für maximal 2 Jahre) erteilen. Danach ist die Einfassung wieder zu entfernen und durch eine lebende Bepflanzung zu ersetzen.
Kein Kies und kein Rindenmulch: Das großflächige Abdecken von Gräbern mit Kies, Schotter, Splitt, Rindenmulch oder ähnlichen Materialien ist nicht gestattet. Das Grab soll als lebendige Grünfläche erhalten bleiben.
Die 30%-Regel für Abdeckungen
Maximale Teilabdeckung: Es darf keine vollständige Abdeckung des Grabes stattfinden (z. B. durch durchgehende Steinplatten). Höchstens 30 % der gesamten Grabfläche dürfen abgedeckt oder versiegelt sein (z. B. für eine kleine Trittplatte oder ein dezentes Gestaltungselement). Die restlichen 70 % müssen dauerhaft bepflanzt sein.